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Denkmalschutz

Von der unteren Denkmalschutzbehörde werden sowohl Tätigkeiten aus dem Bereich des Denkmalschutzes (gesetzliche und behördliche Anordnungen und Verbote zur Erhaltung oder Instandsetzung von Denkmalen) als auch der Denkmalpflege ausgeführt. Für Denkmale in der Stadt Wolfenbüttel ist die dortige untere Denkmalschutzbehörde zuständig.

Die Denkmalpflege als fachlich beratende Unterstützung bei der Erhaltung oder Instandsetzung von Denkmalen überwiegt jedoch.

Förderung mit Mitteln der Stiftung Zukunftsfonds Asse

Für den Zeitraum 2021 bis Ende 2024 stehen der Denkmalpflege von Stadt und Landkreis Wolfenbüttel Fördermittel zur Verfügung, die sie in eigener Zuständigkeit vergeben können.

Die Mittel stammen zum überwiegenden Teil aus dem zweiten Projekt „Förderprogramm für Baudenkmale“, das bei der Stiftung Zukunftsfonds Asse beantragt und bewilligt wurde. Durch das Programm sollen hauptsächlich kleinere Maßnahmen in den Genuss von Förderungen kommen, die sonst nicht oder nur schwer möglich sind.

In den Zuwendungsgrundsätzen ist festgelegt, welche Maßnahmen Zuwendungen bekommen können und in welcher finanziellen Höhe. Fördermittel bei der jeweils zuständigen unteren Denkmalschutzbehörde zu beantragen sind. Hierfür ist das Antragsformular des Förderprogramms zu verwenden.

Vor Einreichung des Antrags sollte die zuständige untere Denkmalschutzbehörde kontaktiert werden.

Informationen zu weiteren Fördermöglichkeiten sind unter dem Thema Denkmalpflege zu finden.

Dokumente


Denkmalpflege

Die Bewahrung unseres kulturellen Erbes als Teil der Geschichte ist eine Aufgabe des Staates. Dies bedeutet auch, dass er in die Aufgaben des Denkmalschutzes gestaltend eingreift. Der Staat wird seiner Verantwortung durch den Schutz der Denkmale vor unangemessenen Veränderungen, die den historischen Aussagewert zerstören, gerecht. Er gewährt dem Denkmaleigentümer finanzielle Zuwendungen und berät ihn über die fachgerechte Erhaltung.

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Bodendenkmalpflege

Bodendenkmale sind bewegliche oder unbewegliche Sachen, bei denen es sich um Zeugnisse, Überreste oder Spuren menschlicher Kultur (archäologische Denkmale) handelt, die im Boden verborgen sind oder waren.

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Kulturdenkmale

Ein geschütztes Kulturdenkmal darf nur mit Genehmigung zum Beispiel abgebrochen,umgestaltet oder sonst in seinem Bestand verändert werden. Auch Grabungen nach Kulturdenkmalen bedürfen der Genehmigung der zuständigen Stelle.