Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz wegen Diebstahl
Leistungsbeschreibung
Bei Diebstahl von Kennzeichenschildern ist eine Umkennzeichnung notwendig. Melden Sie den Diebstahl auf jeden Fall der Polizei.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Verfahrensablauf
Der Antrag ist im Regelfall formlos persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person zu stellen.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
AG Kommunenredaktion